Secure Protect

Vertragsbedingungen

Sicherheit für Ihre PlasmaSafe-Zentrifugen. B2B – Deutschland. Stand: Februar 2026.

1. Anbieter

Secure Protect ist ein kostenpflichtiger Geräteschutz-Service der
Infini-Ti Biomedical GmbH
Lindenstraße 24
59387 Ascheberg
HRB 17944, Amtsgericht Coesfeld
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

2. Vertragsgegenstand

Secure Protect ist ein entgeltlicher Austausch- und Schutzservice für PlasmaSafe-Zentrifugen, die unmittelbar bei der Infini-Ti Biomedical GmbH erworben wurden.

Der Vertrag bezieht sich auf sämtliche im Eigentum des Vertragspartners stehenden und bei Vertragsschluss vorhandenen sowie während der Vertragslaufzeit erworbenen PlasmaSafe-Zentrifugen, sofern diese unmittelbar bei der Infini-Ti Biomedical GmbH erworben wurden.

Unabhängig von der Anzahl der im Besitz des Vertragspartners befindlichen Geräte besteht pro Vertrag und pro Vertragslaufzeit ausschließlich ein (1) Austauschanspruch insgesamt.

Ein Anspruch auf mehr als einen Austausch innerhalb derselben Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.

Vom Schutz ausgeschlossen sind insbesondere:

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden,
  • Diebstahl oder Abhandenkommen des Geräts,
  • Schäden durch höhere Gewalt,
  • Schäden infolge nicht autorisierter Eingriffe oder baulicher Veränderungen.

Secure Protect stellt keinen Versicherungsvertrag im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) dar, sondern einen vertraglich geregelten Austauschservice.

3. Geltungsbereich

Der Service gilt ausschließlich für:

  • in Deutschland betriebene Geräte,
  • PlasmaSafe-Zentrifugen, die unmittelbar bei der Infini-Ti Biomedical GmbH erworben wurden.

Nicht umfasst sind Geräte, die über Drittanbieter oder Zwischenhändler bezogen wurden.

4. Aktivierung des Schutzes

Der Schutz wird mit Vertragsschluss aktiviert.

Als Aktivierung gilt:

  • der entgeltliche Erwerb von Secure Protect oder
  • die unentgeltliche Gewährung im Rahmen eines Angebots oder einer Verkaufsaktion.

Mit der Aktivierung beginnt die jeweilige Vertragslaufzeit.

5. Leistungsumfang im Schadensfall

5.1 Schadensmeldung

Der Schaden ist unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen.

Der Vertragspartner hat anzugeben, welches konkrete Gerät betroffen ist, einschließlich Seriennummer und Beschreibung des Schadenshergangs.

Die Infini-Ti Biomedical GmbH ist berechtigt, Nachweise (z. B. Fotos) anzufordern.

5.2 Austausch

Im Falle eines anerkannten Schadens wird für eines der vom Vertrag erfassten Geräte ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt.

Mit Durchführung dieses Austauschs gilt der Austauschanspruch für die jeweilige Vertragslaufzeit als vollständig erfüllt – unabhängig davon, wie viele Geräte vom Vertrag erfasst sind.

Nach Eingang und Prüfung der vollständigen Schadensmeldung wird ein Ersatzgerät in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) versendet, sofern verfügbar.

Eine garantierte Zustellung innerhalb eines bestimmten Zeitraums wird nicht geschuldet.

Ein Anspruch auf Lieferung eines identischen Modells besteht nicht. Geliefert wird ein technisch gleichwertiges Gerät oder das jeweils aktuelle Nachfolgemodell.

Ein Anspruch auf Geldersatz besteht nicht.

6. Rücksendung des Altgeräts

Das ersetzte Gerät ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt des Ersatzgeräts vollständig zurückzusenden.

Die Rücksendung muss umfassen:

  • das komplette Gerät,
  • das zugehörige originale Netzkabel.

Die Rücksendung erfolgt auf Kosten des Vertragspartners.

Der Vertragspartner trägt die Beweislast für die fristgerechte Rücksendung.

7. Nicht-Rücksendung oder unvollständige Rücksendung

Erfolgt innerhalb von 10 Kalendertagen keine fristgerechte oder vollständige Rücksendung, ist die Infini-Ti Biomedical GmbH berechtigt, den zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen unverbindlichen Verkaufspreis (UVP) des Ersatzgeräts in Rechnung zu stellen.

Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.

8. Eigentum und Missbrauch

Bis zur ordnungsgemäßen Rücksendung des ersetzten Geräts bleibt das gelieferte Ersatzgerät Eigentum der Infini-Ti Biomedical GmbH.

Kein Anspruch besteht bei missbräuchlicher, systematischer oder betrügerischer Inanspruchnahme des Services.

Die Infini-Ti Biomedical GmbH ist berechtigt, Leistungen zu verweigern und den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn ein Missbrauchsverdacht besteht, falsche Angaben gemacht wurden oder wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.

9. Vergütung, Preisänderungen und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt je nach gewähltem Modell:

  • 24,49 € monatlich
  • 220 € jährlich
  • 499 € für 3 Jahre

Die Vergütung gilt unabhängig von der Anzahl der im Besitz des Vertragspartners befindlichen Geräte.

Die Zahlung erfolgt ausschließlich per automatischer Abbuchung über das hinterlegte Zahlungsmittel.

9.1 Zahlungsverzug

Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug oder schlägt eine Abbuchung fehl, ist die Infini-Ti Biomedical GmbH berechtigt, den Schutz nach angemessener Fristsetzung auszusetzen.

Während eines Zahlungsrückstands besteht kein Leistungsanspruch.

9.2 Preisänderungen

Die Infini-Ti Biomedical GmbH ist berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei (3) Monaten anzupassen.

Die Preisanpassung wird mindestens drei Monate vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

Erfolgt kein Widerspruch innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung, gilt die Preisänderung als akzeptiert.

Im Falle eines Widerspruchs ist die Infini-Ti Biomedical GmbH berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweils gewählte Laufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

Die Infini-Ti Biomedical GmbH ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende zu kündigen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • wiederholtem Zahlungsverzug,
  • Manipulation am Gerät,
  • missbräuchlicher Inanspruchnahme des Services,
  • falschen Angaben im Schadensfall.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Unternehmer besteht nicht.

Kostenlose Gewährung / Aktionen
Wurde Secure Protect im Rahmen eines Angebots, einer Verkaufsaktion, eines Bundles oder unentgeltlich gewährt, besteht kein Anspruch auf Auszahlung, anteilige Erstattung oder sonstige finanzielle Kompensation.
Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung – gleich aus welchem Rechtsgrund – erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Eine Barauszahlung gewährter Vorteile ist ausgeschlossen.

11. Austausch und Vertragskontinuität

Der Austausch eines Geräts im Rahmen von Secure Protect stellt keine Neulieferung im rechtlichen Sinne dar, sondern erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des bestehenden Austauschanspruchs aus diesem Servicevertrag.

Durch den Austausch beginnt weder eine neue Vertragslaufzeit noch entsteht ein neuer oder zusätzlicher Austauschanspruch.

Maßgeblich bleibt ausschließlich die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit.

12. Haftung und Verjährung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unbeschränkt.

Für sonstige Schäden haftet die Infini-Ti Biomedical GmbH:

  • unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Vertragliche Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Personenschäden betroffen sind.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Es gilt die gesonderte Datenschutzerklärung der Infini-Ti Biomedical GmbH.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Infini-Ti Biomedical GmbH.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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